Freitag, 29. Januar 2016

Stornierung Garage - Brandschutz!

Heute haben wir nun unser geplante Fertiggarage (Holzständerbauweise) storniert. Hintergrund hierbei ist die Anforderung gemäß Baugenehmigung. Da wir in der Garage den Technikraum untergebracht haben bestehen hier gleich mal Anforderungen an die tragenden Wände, sprich mindestens F-30.

Die aktuell geplante Fertiggarage erfüllt jedoch diese Anforderungen nicht. Nun haben wir uns mit den Garagenhersteller in Verbindung gesetzt und verschieden Lösungsmöglichkeiten durchgesprochen. Zwei Lösungen gabs hier. Zum einen das Holzständerwerk von 80mm auf 120mm zu erweiteren oder das tragende Gerüst in Stahl zu erstellen.

Beide Lösungen hätten aber definitv zu Mehrkosten geführt, was wir bei eine Garage in der Form so nicht hinenehmen wollen. Daher haben wir bei der Baufirma ums Eck gleich mal gefragt was den der preisliche Unterschied zu einer massiv Gemauerten Garage ist. Die ca. 4.000€ sind wir nun bereit in Kauf zu nehemen, zumindest habe ich dann etwas solides und es passt auch äusserlich zum Haus. Ausserdem wird die Hausandichtung gleich mit ausgeführt.

Einen Wermutstropfen gibts aber noch, die Stronogebühr! Hier zählt der §649 BGB wonach dem Hersteller 5% der Auftragssumme zustehen. Hmmm da kann man nun drüber streiten. Was natürlich die Montagefirma des garagenherstellers für einen Aufwand bislang hatte ist uns nicht ganz klar. Auch die telefonische Rechtsberatung konnte uns hier leider nicht weiter helfen.

Na ja, ganz saurer Apfel halt!

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